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Ihr neuer Firmenwagen von Audi fährt elektrisch
Jetzt auf E-Mobilität umsteigen und viele Vorteile sichern!
Nutzen Sie den staatlichen Umweltbonus1 und sparen Sie beim Kauf eines neuen Audi E-Fahrzeugs oder Plug-in-Hybrid Modells. Profitieren Sie von attraktiven Leasingraten und profitieren Sie gerade jetzt von weiteren Vorteilen beim Umstieg in Ihr E-Dienstfahrzeug.

Hybrid oder Voll-Elektro: Welcher ist der richtige für mich?
Noch nie war die Auswahl an Antriebstechnologien für Ihren Fuhrpark so umfangreich. Sowohl für Hybrid-Modelle (TFSIe-Modelle) als auch für ein elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Tron) stehen Ihnen schnell verfügbare Audi-Modelle mit attraktiven Konditionen zur Auswahl.
Audi A3 und Q5 TFSIe (PHEV, plug-in hybrid electric vehicle) | Audi E-Tron (BEV, battery electric vehicle) | |
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Flexibilität |
Keine Abhängigkeit von Elektro-Ladesäulen, da ein Hybrid zusätzlich mit Benzin betrieben werden kann. |
Je nach Modellauswahl sind Reichweiten zwischen 283 und 441 km möglich*. |
Zuschüsse und Steuervorteile |
Die Anschaffung eines TFSIe fördert Audi gemeinsam mit einem Bundeszuschuss mit 6.750 € netto. |
Da der E-Tron rein elektrisch angetrieben wird, ist die Bezuschussung durch Audi und den Bund mit 7.500 € netto höher. |
Unterhaltskosten |
Ein Hybrid besitzt zwei Motoren, was Wartungs- und Inspektionskosten etwa in der Höhe eines reinen Diesel oder Benziners mit sich bringt. |
Aufgrund seines Elektroantriebes besteht der E-Tron aus weniger Bauteilen. Zudem wird Verschleißmaterial geschont, etwa die Bremsen durch die Rekuperation. Beides führt zu niedrigeren Kosten bei geplanten Werkstatt-Aufenthalten. |
Warum sich die Entscheidung für ein Elektrofahrzeug jetzt lohnt:
Haben Sie Fragen oder interessieren Sie sich für unsere Audi Elektromodelle?
Wir sind gerne für Sie da! Senden Sie uns schnell und einfach Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.
1 Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen Elektro- oder Hybridfahrzeuges von Audi, Volkswagen oder ŠKODA durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird als Umweltbonus, ab dem 04.06.2020 zusätzlich inkl. Innovationsprämie, gefördert. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben.
Reine Elektrofahrzeuge unter 40.000 € Nettolistenpreis:
Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für reine Elektrofahrzeuge bei Kauf und einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten 9.000 €. Bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten erhalten Sie einen Umweltbonus inklusive Innovationsprämie von 6.000 €. Reduziert sich die Leasinglaufzeit auf 6 bis 11 Monate, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie 4.500 €.
Reine Elektrofahrzeuge über 40.000 € Nettolistenpreis:
Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für reine Elektrofahrzeuge bei Kauf und einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten 7.500 €. Bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten erhalten Sie einen Umweltbonus inklusive Innovationsprämie von 5.000 €. Reduziert sich die Leasinglaufzeit auf 6 bis 11 Monate, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie 3.350 €.
Hybridfahrzeuge unter 40.000 € Nettolistenpreis:
Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für reine Elektrofahrzeuge bei Kauf und einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten 6.750 €. Bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten erhalten Sie einen Umweltbonus inklusive Innovationsprämie von 4.500 €. Reduziert sich die Leasinglaufzeit auf 6 bis 11 Monate, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie 3.375 €.
Hybridfahrzeuge über 40.000 € Nettolistenpreis:
Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für reine Elektrofahrzeuge bei Kauf und einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten 5.625 €. Bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten erhalten Sie einen Umweltbonus inklusive Innovationsprämie von 3.750 €. Reduziert sich die Leasinglaufzeit auf 6 bis 11 Monate, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie 2.813 €.
Ein Drittel des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Fahrzeuge, die serienmäßig über ein Acoustic Vehicle Allerting System (AVAS) verfügen, werden zudem durch den Bund mit zusätzlichen 100 Euro bezuschusst. Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html abrufbar.
4 Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines Audi e-tron 50, Audi e-tron 55, Audi e-tron Sportback 50, Audi e-tron Sportback 55, A3 Sportback 40 e-tron, Q5 50 TFSI e quattro, Q5 55 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 55 TFSI e quattro, Audi A8 60 TFSI e quattro, Audi A8 L 60 TFSI e quattro, Audi Q7 55 TFSI e quattro oder Audi Q7 60 TFSI e quattro zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2022 auch von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung in § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG profitieren. Hiernach wird die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer halbiert.
5 Die Steuerbefreiung gilt für alle Elektro-Modelle (BEV) und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle (FCEV) und wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2018 bis 31. Dezember 2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt.
* * Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes.
Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.