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Bestellung und mögliche Anpassung der Förderkriterien für Plug-in-Hybridfahrzeuge
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf die möglichen Änderungen bezüglich des Umweltbonus inkl. Innovationsprämie und die sogenannte Dienstwagenbesteuerung hinweisen.
Aus dem Koalitionsvertrag geht hervor, dass zum einen geplant ist, die Förderhöhe zu reduzieren und zum anderen die Anforderungen an Plug-in-Hybridfahrzeuge zu verschärfen. Laut dem Koalitionsvertrag sollen nur noch jene Fahrzeuge die Förderungen erhalten, die über eine gewisse elektrische Mindestreichweite verfügen (mind. 80 km rein elektrische Reichweite; bisher 60 km Reichweite).
Auch bei der Versteuerung von Plug-in-Hybridfahrzeugen, der sogenannten Dienstwagenbesteuerung, sind Änderungen zu erwarten. Laut Koalitionsvertrag soll für Plug-in-Hybride künftig ein elektrischer Fahranteil (mehr als 50 Prozent) des Kunden nachgewiesen werden.
Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von verschiedenen Rohstoffen und Bauteilen, z.B. Halbleiterkomponenten, sind die Lieferzeiten unserer Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge zurzeit stark verlängert oder gar ausgesetzt, sodass wir bei künftigen Bestellungen eine Lieferung bis zum 31.12.2022 und den Anspruch auf die aktuelle Förderung nicht garantieren können.