
Förderung & Zuschuss für Elektromobilität ab 2020
Die Entscheidung für ein E-Fahrzeug oder für einen Plug-in-Hybriden wird von Bund und Hersteller durch den Umweltbonus subventioniert. Auch steuerlich werden Fahren von E-Autos durch eine vergünstigte Dienstwagenbesteuerung Vorteile gewährt. Wir haben für Sie übersichtlich zusammengefasst, welche Förderungen beansprucht werden können und wie sich die Höhe der Fördermittel in 2020 entwickelt.
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Umweltbonus
Bei der Entscheidung für ein E- oder Hybridfahrzeug profitieren Sie von einer Förderung die je zur Hälfte von den Automobilherstellern und der Bundesregierung gestellt wird.
Wobei Leasingverträge mit geringeren Laufzeiten nicht mehr den vollständigen staatlichen Anteil am Umweltbonus erhalten. Die Innvotationsprämie reduziert sich in Folge im gleichen Umfang. Für weitere Informationen siehe Tabelle.
- 6 bis einschließlich 11 Monate: 25% staatlicher Anteil Umweltbonus
- 12 bis einschließlich 23 Monate: 50% staatlicher Anteil Umweltbonus
- Ab 24 Monate: 100% staatlicher Anteil Umweltbonus
Übersicht für Elektrofahrzeuge bis 40.000 € Nettolistenpreis
Bundesanteil | Innovationsprämie | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
---|---|---|---|---|
Reines E-Fahrzeug | 3.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 9.000 € |
Leasing (ab 24 Monate), Kauf oder Finanzierung | 3.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 9.000 € |
Leasing (ab 12 bis einschließlich 23 Monate) | 1.500 € | 1.500 € | 3.000 € | 6.000 € -3.000 € |
Leasing (6 bis einschließlich 11 Monate) | 750 € | 750 € | 3.000 € | 4.500 € -4.500 € |
Hybridelektrofahrzeug (Plug-in-Hybride) | 2.250 € | 2.250 € | 2.250 € | 6.750 € |
Leasing (ab 24 Monate), Kauf oder Finanzierung | 2.250 € | 2.250 € | 2.250 € | 6.750 € |
Leasing (ab 12 bis einschließlich 23 Monate) | 1.125 € | 1.125 € | 2.250 € | 4.500 € -2.250 € |
Leasing (6 bis einschließlich 11 Monate) | 562,5 € | 562,5 € | 2.250 € | 3.375 € |
Übersicht für Elektrofahrzeuge über 40.000 € Nettolistenpreis
Bundesanteil | Innovationsprämie | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
---|---|---|---|---|
Reines E-Fahrzeug | 2.500 € | 2.500 € | 2.500 € | 7.500 € |
Leasing (ab 24 Monate), Kauf oder Finanzierung | 2.500 € | 2.500 € | 2.500 € | 7.500 € |
Leasing (ab 12 bis einschließlich 23 Monate) | 1.250 € | 1.250 € | 2.500 € | 5.000 € -2.500 € |
Leasing (6 bis einschließlich 11 Monate) | 625 € | 625 € | 2.500 € | 3.750 € -3.750 € |
Hybridelektrofahrzeug (Plug-in-Hybride) | 1.875 € | 1.875 € | 1.875 € | 5.625 € |
Leasing (ab 24 Monate), Kauf oder Finanzierung | 1.875 € | 1.875 € | 1.875 € | 5.625 € |
Leasing (ab 12 bis einschließlich 23 Monate) | 937,5 € | 937,5 € | 1.875 € | 3.750 € -1.875 € |
Leasing (6 bis einschließlich 11 Monate) | 468,75 € | 468,75 € | 1.875 € | 2.812,5 € -2.812,5 € |

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung
Statt einem Prozent ist seit dem 1. Januar 2019 der geldwerte Vorteil auf 0,5 Prozent reduziert – das gilt für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride. Seit dem 1. Juli 2020 beträgt dieser für reine Elektrofahrzeuge mit einem durchkonfigurierten Brutto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro nur noch 0,25 Prozent. Auch die bei Verbrennern mit 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer besteuerten Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte halbieren bzw. vierteln sich bei Elektrofahrzeugen.
Die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung gilt für Modelle mit einem CO2 Ausstoß von maximal 50 g WLTP kombiniert im Grundmodel ODER mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite WLTP innerorts.2
Einige unverbindliche Beispiele für die Dienstwagenbesteuerung:
Verbrenner | Plug-in-Hybrid | Elekto Fahrzeug > 60.000 Euro | Elektro Fahrzeug <= 60.000 Euro | |
---|---|---|---|---|
Listenpreis Brutto | 60.001 Euro | 60.001 Euro | 60.001 Euro | 60.000 Euro |
Steuersatz privater Gebrauch | 1% | 0,5% | 0,5% | 0,25% |
Geldwerter Vorteil privater Gebrauch | 600 Euro | 300 Euro | 300 Euro | 150 Euro |
Arbeitsweg
| 25 km | 25 km | 25 km | 25 km |
Steuersatz Arbeitsweg | 0,03% | 0,015% | 0,015% | 0,0075% |
Geldwerter Vorteil Arbeitsweg | 450 Euro | 225 Euro | 225 Euro | 112,50 Euro |
Geldwerter Vorteil gesamt | 1050 Euro | 525 Euro | 525 Euro | 262,50 Euro |
Einkommens-Steuersatz | 35% | 35% | 35% | 35% |
Besteuerung des geldwerten Vorteils | 368 Euro | 184 Euro | 184 Euro | 92 Euro |
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Kfz-Steuerbefreiung
Profitieren Sie von Ihrem neuen Fahrzeug mit elektro Motor und der Befreiung der KFZ-Steuer für 10 Jahre. Im Anschluss beläuft sich die Ermäßigung der KFZ-Steuer auf 50%2.
Aktuelle Fördermaßnahmen im Überblick
Reine E-Fahrzeuge | Hybrid Fahrzeuge |
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Umweltbonus | Umweltbonus (Außer für Audi A7 und Audi A8) |
Vergünstigte Dienstwagensteuer | Vergünstigte Dienstwagensteuer |
E-Kennzeichen
| E-Kennzeichen
|
Befreiung von der KFZ-Steuer
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>> Eine Liste über alle aktuell verfügbaren Elektro- und Hybridfahrzeuge finden Sie hier << |
Eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge kann auch auf der Webseite des Bafa eingesehen werden. Bitte beachten, die Liste ist nicht immer auf dem neuesten Stand: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html
1Die Steuerbefreiung gilt für alle Elektro-Modelle (BEV) und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle (FCEV) und wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2018 bis 31. Dezember 2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt.
2Bedingung für die Inanspruchnahme der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung (§ 6 Abs.1 Nr. 4 EStG): Gilt für Modelle mit einem CO2 Ausstoß von maximal 50 g WLTP kombiniert im Grundmodel ODER mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite WLTP innerorts. Ab 2022 muss die elektrische Mindestreichweite bei 60km liegen, ab 2025 bei 80 km. Bei reinen Elektro-Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von unter 60.000 € liegt die Versteuerung bei 0,25%, bei einem Bruttolistenpreis von über 60.000 € liegt die Versteuerung bei 0,5%. Bei Hybridfahrzeugen senkt sich die Versteuerung immer auf 0,5%.