
Diesel-Fahrverbot
Wie Sie als Fuhrparkbetreiber betroffene Fahrzeuge identifizieren können
Die Entscheidung steht schon länger fest: Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit seinem Urteil vom 27. Februar 2018 den Weg für Diesel-Fahrverbote freigemacht. 2/3 aller deutschen Diesel-Fahrzeuge dürfen möglicherweise bald nicht mehr in die Innenstädte von Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg fahren – in weiteren 70 Kommunen könnte die Situation bald ähnlich aussehen.
Von den möglichen Einschränkungen sind selbstverständlich auch Fuhrparks mit Dieselfahrzeugen betroffen. Anhand dieser Fakten, können Sie nun eine Risikoanalyse erstellen. Diese können Sie in zwei Schritten durchführen:
Schritt 1: Identifikation der betroffenen Diesel-Fahrzeuge
Dafür müssen Sie zunächst errmitteln, wie viele Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark von möglichen Fahrverboten betroffen sind. Dies können Sie anhand der Abgasnormen der jeweiligen Fahrzeuge herausfinden.
Die Euroklasse Ihres Fahrzeuges erkennen Sie NICHT an der Zahl auf der Umweltplakette, die an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges klebt! Um herauszufinden, in welche Euro-Norm ihr Fahrzeug fällt, müssen Sie die Schadstoff-Schlüsselnummer ermitteln. Diese finden Sie, je nach dem Datum der Erstzulassung, an unterschiedlichen Stellen:
Erstzulassung vor dem 01. Oktober 2005
Die Schadstoff-Schlüsselnummer befindet sich in Ihrem Fahrzeugschein unter "Schlüsselnummer - zu 1" in der oberen, linken Ecke.
Schadstoff-Schlüssel-Nr. | Euro-Norm |
---|---|
36NO - 36YO | Euro 6 |
35AO - 35MO | Euro 5 |
32, 33, 38, 39, 43, 62-70 | Euro 4 |
30, 31, 36, 37, 42, 44-46 | Euro 3 |
25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 | Euro 2 |
01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77 | Euro 1 |
00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 | Sonstige |
Erstzulassung nach dem 01. Oktober 2005
Die Schadstoff-Schlüsselnummer befindet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1 ganz unten mittig.

Schritt 2: Risikobeurteilung
Nachdem die potenziell betroffenen Diesel-Fahrzeuge bekannt sind, müssen zur Risikobeurteilung deren Ausmusterungstermin, Finanzierungsart sowie Standort betrachtet werden.
Einteilung in Risiko-Hauptkategorien:
Teilen Sie zuerst alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks in eine der folgenden drei Risiko-Hauptkategorien ein:
- Risiko-Hauptkategorie 1: Diesel-Fahrzeuge mit einer Abgasnorm von EURO 1 bis und mit EURO 4
- Risiko-Hauptkategorie 2: Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm EURO 5
- Risiko-Hauptkategorie 3: Fahrzeuge, welche nicht vom Diesel-Fahrverbot betroffen sein werden
Einteilung in Risiko-Unterkategorien
Die Fahrzeuge der Risiko-Hauptkategorien 1 und 2 gilt es nun, in Risiko-Unterkategorien zu unterteilen:
- Risiko-Unterkategorie A: Diesel-Fahrzeuge ohne Risiko
- Risiko-Unterkategorie B: Diesel-Fahrzeuge mit Wertverlustrisiko
- Risiko-Unterkategorie C: Diesel-Fahrzeuge mit Fahrverbotsrisiko
- Risiko-Unterkategorie D: Diesel-Fahrzeuge mit Wertverlust- und Fahrverbotsrisiko
Diese Unterteilung in Risiko-Unterkategorien können Sie anhand der Finanzierungsmethode und dem Ausmusterungstermin vornehmen.
- Ausmusterungstermin: Umfassende Verbote sind (wenn überhaupt) erst ab 2020 zu erwarten. Da die meisten Fahrzeuge alle drei bis vier Jahre ausgetauscht werden, haben die Verbote also nicht zwingend einen Einfluss auf Ihren aktuellen Fuhrpark.
- Finanzierungsmethode: Potenzielle Wertverluste der Fahrzeuge sind für Sie als Leasingnehmer nicht wirklich relevant, wenn die Leasingfahrzeuge im Kilometerleasing laufen. Bei Kauffahrzeugen und Fahrzeugen im Restwertleasing sind Sie jedoch von Wertverlusten der Fahrzeuge betroffen. Bei diesen beiden Finanzierungsmethoden sollten Sie beachten, dass der Gebrauchtwagenmarkt nicht nur von Deutschland beeinflusst wird und die Wertverluste vermutlich geringer ausfallen, als zunächst anzunehmen.
Als letzten Schritt der Risikoanalyse sollten Sie einen Wechsel der betroffenen Fahrzeuge an einen anderen Firmenstandort überprüfen. Es sind nur ausgewählte Städte von den Fahrverboten betroffen. Hat Ihr Unternehmen mehrere Standorte, so können Sie unter Umständen Fahrzeuge unter diesen Tauschen und selbst Fahrzeuge der EURO 3 Norm stellen kein wirkliches Risiko für Ihren Fuhrpark da. Folglich können Sie evtl. erneut einige Fahrzeuge als nicht risikobehaftet kategorisieren.
Fazit Zusammenfassend gilt es festzustellen, dass das tatsächliche Risiko aus den drohenden Fahrverboten bedeutend geringer ist, als die Medienberichte zum Teil vermuten lassen. Weiterhin sind die Konsequenzen noch nicht bekannt. Der Städte und Kommunen machen bekanntlich nicht von jedem ihnen erteilten Recht auch Gebrauch. Fahrverbote gehören garantiert zu den politisch kritischeren Maßnahmen, welche nur mit Bedacht umgesetzt werden. Dennoch empfehlen wir Ihnen sich mit der Thematik zu befassen und Ihren Fuhrpark schon jetzt auf ein drohendes Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge vorzubereiten. Gerne beraten wir Sie zur Planung und Umsetzung und stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
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