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Gefährdungsbeurteilung und Fahrerunterweisung bei E-Mobilität
Bereit für die Zukunft
Die Einführung von Elektromobilität im Fuhrpark bringt einige Besonderheiten mit sich, wie z.B. das Aufladen der Elektrofahrzeuge und die Installation geeigneter Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände oder zu Hause beim Mitarbeiter. Denn die Nutzung der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark erfordert auch eine Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung für den Fuhrpark und – darauf aufbauend – eine entsprechende Anpassung der Fahrerunterweisung der Dienstwagennutzer von Elektrofahrzeugen.
Als erstes ist es notwendig festzustellen, ob es bei der Benutzung von Elektrofahrzeugen „neue" oder spezifische Gefährdungen gibt, die sich von den Gefährdungen bei der Nutzung von Fuhrparkfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren unterscheiden.
An erster Stelle steht die Neubeurteilung der Gefährdung. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind in Bezug auf die mit der Arbeit verbundenen Gefährdung. Da die Einführung neuer Antriebssysteme im Fuhrpark eine Veränderung der betrieblichen Gegebenheiten darstellt, ist eine Überprüfung bzw. Anpassung der Gefährdungsbeurteilung für den Fuhrpark zwingend erforderlich. In solch einem Fall muss die bisherige Beurteilung nur um die neuen Risiken ergänzt werden, die nun im Zusammenhang mit der Elektromobilität entstehen.
Was sind die „neuen“ Risiken der E-Mobilität?
Die größte Angst der Nutzer bei E-Fahrzeugen ist ein elektrischer Schlag. Trotz der Hochvolt-Batterien, deren Spannungen bei E-Fahrzeugen im Pkw-Bereich bei 600 bis 800 Volt liegen, ist diese Angst unbegründet. Unter normalen Bedingungen geht bei Serienfahrzeugen keine Gefahr eines elektrischen Schlags aus. Dennoch ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ladekabel und Elektroadapter als Arbeitsmittel durch Elektrofachkräfte auf Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit geprüft werden, hierbei ist die Richtlinie „ECE R100“ als Grundlage zu beachten. Der Laie kann ausschließlich eine Sichtprüfung auf eventuelle Defekte von E-Ladekabeln umsetzen.
Was ist bei einer Sichtprüfung zu beachten? |
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Keine elektrische Gefährdung besteht bei einer Panne.
Alle Fahrzeuge sind durch Maßnahmen seitens dem Hersteller abgesichert, sodass eine Pannenhilfe grundsätzlich möglich ist.
Der kritische Punkt bei einem Unfall ist jedoch die mögliche mechanische Verformung der Batterie durch starke äußere Einflüsse. Der Hersteller versucht trotz alldem mit größtem technischen Aufwand die Batteriepacks im Unterboden des Fahrzeuges bestmöglich zu schützen. Die elektrischen Komponenten besitzen eine Art „Eigensicherung“. Das bedeutet, sobald im System ein Defekt auftritt, wird der Stromfluss der Hochvolt-Batterie sofort unterbrochen.
Sollte es zu einem Unfall kommen, werden die Hochvoltkomponenten und -kabel sofort durch einen Automatismus getrennt, damit keine Spannung mehr vorliegt.
Bei den Euro NCAP-Crashtests ist bislang keines der aktuellen Elektrofahrzeuge negativ aufgefallen. Wegen der optimierten Rahmenverstärkung ist die Sicherheit der E-Mobile sogar oftmals besser als beim herkömmlichen Verbrenner. Das Risiko eines Fahrzeugbrands ist auch bei einer unfallbedingten Kollision vergleichsweise gering, da aktuelle Elektroautos bei einem Unfall genauso sicher sind wie herkömmliche Autos. Das Hochvoltsystem wird nach einem Unfall mit Auslösung des Airbags abgeschaltet.
Wichtig ist, dass Unfallhelfer und Rettungskräfte bei Unfällen auf den Elektroantrieb hinzuweisen sind, denn nicht jedes Fahrzeug verfügt über ein E-Kennzeichen. Pannenhelfer und Rettungskräfte brauchen zudem eine spezielle Ausbildung. Hilfreich können hier Aufkleber mit Pfeilmarkierungen an den Scheiben der E-Mobile sein, die auf das Vorhandensein von Rettungskarten hinweisen.
Weitere Risiken bestehen im täglichen Straßenverkehr. Elektrofahrzeuge sind wegen ihres lautlosen Elektroantriebs für Passanten und andere Verkehrsteilnehmer i. d. R. nicht oder nur sehr spät zu erkennen. Daher sollte der Fahrer sich auf unerwartete Reaktionen von anderen Verkehrsteilnehmern einstellen und schnell reagieren können. Aus diesem Grund müssen E-Autos seit dem 1. Juli 2019 bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h zum Schutz von Fußgängern mit Warngeräuschen produziert werden. Die Geräusche sind nicht näher definiert, doch soll es die Fußgänger auf das nähernde Fahrzeug aufmerksam machen. Das sogenannte AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) produziert die Geräusche.
Wichtiges To-Do: Fahrerunterweisung anpassen |
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Für Fahrerunterweisungen ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich (vgl. § 12 ArbSchG und § 12 BetrSichV). Hierbei geht es um die Arbeitssicherheit, sichere Betriebsabläufe und gesunde Arbeitsbedingungen. Mitarbeiter können sich nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fließen daher in die Fahrerunterweisung ein und bestimmen deren Inhalte. Die eigentliche Fahrerunterweisung hat dann im Rahmen der Grundsätze der Prävention (§ 4 DGUV Vorschrift 1) und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) zu erfolgen. Es empfiehlt sich, dass Dienstwagenberechtigte nur nach einer zusätzlichen technischen Fahrzeugeinweisung als Unterweisung im Hinblick auf die Besonderheiten des Elektroantriebs auf ein E-Fahrzeug umsteigen dürfen. Die Besonderheiten und Eigenheiten des Fahrverhaltens lassen sich nämlich am besten im Rahmen einer technischen Unterweisung sprichwörtlich „erfahren“. Es sollten daher nur „E-Mobil-unterwiesene“ Personen auch mit Elektrofahrzeugen fahren. |
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